Die Situation
Die höchsten Richterinnen und Richter werden in der Schweiz durch die Parteien bestimmt. Die Parteimitgliedschaft nimmt dadurch eine wesentlich wichtigere Rolle ein als die fachliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber. Bei der Auswahl zählen bisher vor allem Verdienste innerhalb der Partei.

Nach der Wahl muss die Richterin oder der Richter alle sechs Jahre vom Parlament bestätigt werden. Dadurch ergibt sich ein vorauseilender Gehorsam gegenüber Behörden und Parteien. Ausserdem bezahlen die Richterinnen und Richter eine jährliche Mandatsgebühr von bis zu 20’000 Franken an die eigene Partei.

Die Herausforderung
Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt und müssen bei unbequemen Urteilen Nachteile - etwa Druck aus der Partei oder gar die Abwahl - befürchten. Ehemalige Mitglieder des Bundesgerichts bestätigen das, aktuelle trauen sich jedoch nicht, darüber zu sprechen. Auch internationale Institutionen kritisieren das schweizerische System der parteiabhängigen Richterinnen und Richter.

Kandidierende ohne Parteizugehörigkeit sind bei der Besetzung eines Richteramtes chancenlos. Der Pool an Bewerberinnen und Bewerbern wird dadurch unnötig beschränkt, viele Spitzenleute treten gar nicht zur Wahl an. Andere werden entgegen ihrer Überzeugung Mitglied in einer Partei oder wechseln diese, um ihre Chancen zu verbessern. 

Studien haben zudem gezeigt, dass parteiunabhängige Interessentinnen und Interessenten häufig nicht einmal eine Bewerbung einreichen, weil sie keine Chancen haben – sie sind am Bundesgericht daher nicht vertreten.

Die Initiative
Richterinnen und Richter sollen unabhängig und nur aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten gewählt werden. Sie sollen ihre Urteile ausschliesslich auf Basis unserer Verfassung, unserer Gesetze und ihrem Gerechtigkeitsempfinden fällen und auch bei unbequemen Urteilen keinen politischen Druck befürchten müssen.

Kandidierende für das Amt als Bundesrichterin oder Bundesrichter sollen daher zukünftig in zwei Stufen bestimmt werden:

1. Die Fachkommission
Eine vom Bundesrat bestimmte Fachkommission überprüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Kandidierenden brauchen insbesondere eine umfassende juristische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung, sie dürfen keine Straftaten begangen haben und müssen vertrauenswürdig sein, damit sie am Losverfahren teilnehmen können.


2. Das qualifizierte Losverfahren
Wenn es mehr Bewerbungen als zu besetzende Stellen gibt, dann soll zwischen den qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern das Losverfahren entscheiden. Dadurch kann die Bestimmung der Richterinnen und Richter nicht von Parteien, Verwaltungen oder Lobbyorganisationen beeinflusst werden und so wird auch vermieden, dass Karrierepolitikerinnen und -politiker in die höchsten Richterämter gehoben werden. Durch diese Regelung wird die Bestimmung der höchsten Richterinnen und Richter fair, neutral und transparent. Das qualifizierte Losverfahren bietet allen Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen demokratischen Chancen.

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News & Meinungen

Lesen Sie die empirischen Betrachtungen von Øyvind Stiansen und Thomas Stadelmann zum Einfluss von Amtsdauer und Wiederwahl auf die richterliche Unabhängigkeit und das...

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Ein Losverfahren zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter stellt die Eignung, das Fachwissen und die Berufserfahrung ins Zentrum - das will die Initiative und deshalb engagiere ich mich im Initiativkomitee.

Karin Stadelmann, Dozentin und Projektleiterin

Das Bundesgericht ist zum verlängerten Arm der Verwaltung verkommen. Der Einzelne, der Schutz gegen von ihm als ungerecht empfundene Entscheide sucht, fühlt sich unter diesen Bedingungen chancenlos. Deshalb braucht es die Justiz-Initiative.

Adrian Gasser, Initiator der Justiz-Initiative und Inhaber der Lorze-Gruppe

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